Ihre Zweitmeinung gleich jetzt beantragen

Zur Überprüfung der Voraussetzungen beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:
Behandlung
Mir wurde eine Operation oder medizinische Behandlung empfohlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Notfall.
Medizinische Untersuchungsergebnisse
Ich habe die notwendigen medizinischen Unterlagen für das Aktenkonsil (zum Beispiel Laborbericht, CT-, MRI- oder Röntgenbilder, Operationsbericht, Spitalaustrittsbericht, etc.) elektronisch oder auf Papier verfügbar. Diese Unterlagen handeln ausschliesslich von meiner Person und sind nicht älter als sechs Monate.
Spitalversicherung
Ich habe eine Spitalversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN bei der CONCORDIA.
Kostenübernahme
Die vorgesehene Behandlung ist eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
LUKS
Die erste Behandlungsempfehlung zu Ihren aktuellen Beschwerden wurde nicht von einem Arzt beziehungsweise einer Ärztin des Luzerner Kantonsspitals (Standort Luzern, Sursee oder Wolhusen) abgegeben.

Aus Neutralitätsgründen ist eine Zweitmeinung vom Luzerner Kantonsspital nicht sinnvoll. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die CONCORDIA: +41 41 228 09 94 

Die Voraussetzungen zur Beantragung einer Zweitmeinung sind nicht erfüllt.

Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie die CONCORDIA: +41 41 228 09 94 oder gesundheitskompass@concordia.ch